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ETHIK IM JOURNALISMUS |
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LEITLINIEN FÜR EINEN SERIÖSEN JOURNALISMUS - EIN ETHIK-KODEKS FÜR ALLE MEDIEN
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Die medienethische Debatte ist wieder in Bewegung geraten; doch dieses Mal geht es nicht um eine weitere folgenlose, akademische Diskussion. Vielmehr denken sehr unterschiedliche Akteure ganz grundsätzlich darüber nach, wie die Qualität des Journalismus zu verbessern ist und welchen Maßstäben ein ethisch gut fundierter Journalismus zu folgen hat. In Brüssel wird ein Code of Conduct für Medienakteure entwickelt, weil die Symbiose zwischen Journalismus und EU-Bürokratie demokratiegefährdende Züge angenommen hat. Fast jeder relevante Medienkongress diskutiert den zunehmenden Einfluss von PR und Lobbyorganisationen auf die Berichterstattung. Ein in München neugegründeter Verein zur publizistischen Selbstkontrolle fordert mehr Transparenz in der Arbeit des Presserates. Die jüngst neu gewählte Sprecherin des Presserates begrüßt Überlegungen, die Geltung des Pressekodex auf alle Medien auszuweiten, während der DJV und DJU im Stil von „Besitzstandswahrern“ mit scharfen Worten jede Debatte über Veränderungen der Arbeit des Presserates ablehnen . Anscheinend soll der Status Quo zementiert werden, auch um den Preis mangelnder Effizienz der etablierten Gremien. Dabei geht es den genannten Kritikern im Kern darum, gerade die journalistische Selbstkontrolle und ihre etablierten Organe zu stärken, um Journalismus qualitativ wie ethisch besser abzusichern. Angesichts der Entwicklungen im Mediensystem besteht schließlich derzeit die Gefahr, dass zwar medienstrukturelle Deregulierungen vorgenommen werden (z.B. bei der Pressefusionskontrolle), dass aber gleichzeitig spektakuläre journalistische Verfehlungen oder die allgemein kritisierte ‚Boulevardisierung’ der kommunikativen Qualität journalistischer Berichterstattung in der ökonomischen Krise zum Anlass genommen werden, über staatliche Eingriffe in die journalistische Freiheit nachzudenken. Es gibt keinen besseren Schutz gegen solche Versuche, als einen ethisch gut begründeten und qualitativ hochwertigen Journalismus. Ein wichtiges Instrument, um dies zu gewährleisten, ist die journalistische und publizistische Selbstkontrolle, deren zentrales Organ bislang der Deutsche Presserat ist, der auf der Grundlage des Pressekodex Journalisten- und Verlegerverbände zur Selbstregulierung ihres Medienhandelns zusammenbringt. Auch wenn der Pressekodex nur für die Printmedien Gültigkeit besitzt, wird er schon heute vielfach als ethisches Gerüst für den ganzen Journalismus wahrgenommen. Aber auch ein erfolgreiches Instrument kann noch besser werden und muss gelegentlich den veränderten Anforderungen des Medienbetriebs angepasst werden. Die Prinzipien des Deutschen Pressekodex lassen sich tatsächlich stärken – durch eine Ausweitung seines Geltungsbereiches, durch eine Stärkung seines Leitbildcharakters und durch seine Bemühungen um mehr Transparenz. Wichtiger noch als die oft geforderte Veränderung einzelner Vorschriften ist es, die bestehenden Strukturen zu einer Basis für einen permanenten Diskurs über Ziele und Werte journalistische Ethik auszubauen.
Der Kodex muss in allen Medien gelten, in denen journalistisch gearbeitet wird. Wir empfehlen die Entwicklung eines allgemeinen Journalismuskodex, der überall dort gültig ist, wo Journalismus stattfindet – ganz gleich ob in der Presse, im privaten Rundfunk, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder in Online-Medien. Ein solcher Kodex müsste gestuft ausformuliert werden – ähnlich wie in der jetzigen Struktur des Pressekodex mit einer Unterteilung in übergeordnete Ziffern und präzisierende Richtlinien. In einem allgemeinen Journalismuskodex wären allgemeine Grundsätze journalistischer Ethik zu formulieren; in darunter gruppierten Richtlinien sollten gattungsspezifische Konkretisierungen vorgenommen werden. Ein Journalismuskodex sollte nicht in erster Linie als Verbotskatalog betrachtet werden, sondern vielmehr eine Leitbildfunktion übernehmen. In ihm sollten Leitlinien dokumentiert werden, an denen sich journalistische Ausbildung und journalistische Praxis orientieren können. Ein solches Leitbild könnte auch als „ethische Entlastungsinstanz“ für Journalisten unter gestiegenem und oft rein medial-ökonomisch begründetem Leistungsdruck fungieren.
Ein Ethik-Kodex ist ein selbstregulatorisches Instrument der Medienschaffenden. Ein Ethik-Kodex des Journalismus ermöglicht die Selbst-Kontrolle der Akteure des Mediensystems. Wenn ein solches Modell funktioniert, dann gewährleistet es auch in Zukunft, dass staatliche Regulierungsversuche abgewehrt werden können und die Sphäre gesellschaftlicher Kommunikation autonom bleibt. Um die selbstregulatorische Kraft eines solchen Kodex zur Geltung zu bringen, schlagen wir die Etablierung eines Journalismusrates vor. In diesem sollten sowohl Vertreter der Journalisten als auch Verleger, Intendanzen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sowie die Landesmedienanstalten als „Herausgeber“ privater Rundfunkangebote vertreten sein. Auf Seiten der Journalisten sollten neben den gewerkschaftlich-verbandlichen Vertretern von DJV und dju (ver.di) auch journalistische Initiativen und einzelne Journalisten Mitglieder des Rates sein. Dadurch werden korporatistische ‚Verkrustungen’ zwischen wenigen – im Tarifsystem gebundenen – Großverbänden zugunsten pluralistischer Strukturen, die viele Akteure einbeziehen, verhindert. Experten aus der Kommunikationswissenschaft, Medieninitiativen, Publikumsvertreter, Rezipientinnnen und Rezipienten können im Rahmen der Beschwerdeverfahren in öffentlichen Anhörungen beteiligt werden.
Die Arbeit des Rats gehört in die Öffentlichkeit. In einer offenen Demokratie, die sich mit der gesetzlichen Regulierung der Medien bewusst zurückhält, herrscht weitgehend Konsens darüber, dass das Ziel eines besseren Journalismus nicht über eine Verschärfung rechtlicher Sanktionsmöglichkeiten, sondern über eine intensivere öffentliche Diskussion zu Fragen der journalistischen Berufsethik zu verfolgen. Dies setzt eine verstärkte Wirksamkeit der journalistischen Selbstkontrolle und damit auch eine grundlegend verbesserte Transparenz der Arbeit publizistischer Selbstkontrolleinrichtungen voraus. Grundsätzlich sollten daher die Entscheidungsprozesse der Selbstkontrollgremien – insbesondere die Sitzungen von Beschwerdeausschüssen – öffentlich sein. In Umkehr der bisherigen Praxis wäre die Nicht-Öffentlichkeit, für die es zum Beispiel im Falle der Verletzung von Persönlichkeitsrechten gute Gründe geben kann, im Einzelfall zu begründen. Zu verbessern ist neben der Transparenz der Verfahren auch die Zugänglichkeit der Entscheidungen. Hier hat sich in den vergangenen Jahren durch die Publikation der Jahrbücher in einem angesehenen Verlag bereits viel getan. Eine zusätzliche Verbreitung dieser Schriften durch die Bundeszentrale für politische Bildung wäre wünschenswert, weil dadurch die Bekanntheit des Gremiums steigen und mehr Vorschläge und kritische Anregungen eingereicht werden würden.
Der Journalismuskodex bildet die Grundlage für einen dauerhaften Diskurs über journalistische Ethik. Aus der Öffentlichkeit der Verfahren erwächst eine erhöhte Pflicht zur Selbstbegründung und damit auch eine erhöhte Verstehbarkeit. Derzeit sind die Entscheidungen des Selbstkontrollgremiums für Praktiker in den Redaktionen oft schwer nachvollziehbar. Es werden nur Ergebnisse formalistisch präsentiert, während Prozesse der Meinungs- und Willensbildung über ein ethisches Problemfeld im nicht allgemein zugänglichen Raum des Beschwerdeausschusses verbleiben. Die öffentliche Diskussion und Abwägung guter Gründe für und gegen eine Entscheidung dagegen ist nicht nur zentraler Bestandteil der modernen demokratischen Kultur und des eng mit ihr verwobenen Journalismus, sondern eben auch eine Voraussetzung für die Vernünftigkeit des Urteils. Nur sinnvoll und sorgfältig begründete Entscheidungen, die den Gesamtszusammenhang des jeweiligen Konflikts ausleuchten, schaffen auf Dauer ein Begründungs-Fundament, das die notwendige Legitimationsbasis und Orientierungswirkung stärkt. Dies gilt nicht zuletzt auch deshalb, weil es durch die Zulassung von Öffentlichkeit möglich wird, Diskurse über Ethik zu institutionalisieren und damit aus den sensationalistischen Aufgeregtheiten der öffentlichen Debatten über spektakuläre journalistische Verfehlungen (Gladbeck, Sebnitz etc.) herauszuheben und auf eine solidere Grundlage zu stellen. Ein Journalismus-Kodex bietet die Möglichkeit, einen Diskursrahmen zu definieren, aus dem heraus sich weitere, ethischer Debatte und Kontrolle verpflichtete Institutionen bilden bzw. etablieren können. Gestärkt werden müssen in diesem Zusammenhang vor allem die Normen einer prozeduralen Ethik, die auf Prozesse zur Entwicklung und Sicherung von Normen abhebt. Wichtiger noch als die Überarbeitung der materiellen ethischen Vorschriften ist die Entwicklung der Strukturen und Rahmenbedingungen eines Diskurses über diese Vorschriften. Ist ein solcher Rahmen erst einmal etabliert, kann der Journalismuskodex zu einem gelebten und laufend weiter entwickelten ethischen Gerüst journalistischen Handelns werden, das sich in ständigem Abgleich mit praktischen Anforderungen befindet. Das normative Gerüst des Journalismus, seine Leitbilder und Perspektiven sind folglich vorwiegend aus der journalistischen Praxis, aber auch aus dem umfassenderen und viele weitere Akteure einbeziehenden gesellschaftlichen Diskus über die Medien heraus zu entwickeln – und auch zu reformieren. Dieser Diskurs muss vorwiegend dem Ziel dienen, die weitgehend anerkannten Idealnormen in operationalisierbare Praxisnormen zu übersetzen, die eben nicht nur in wissenschaftlichen Ethikseminaren von Bedeutung sind, sondern in der alltäglichen Arbeit in konkreten Entscheidungssituationen herangezogen werden können.
Die erfolgreiche Arbeit eines Journalismus- oder Medienrats muss durch begleitende Maßnahmen gestärkt werden . Um einen übergeordneten Journalismuskodex in der journalistischen Praxis zu verankern, müssen seine Normen in die alltägliche Arbeit hineingetragen werden. Dazu sind viele verschiedene Wege denkbar: Ø verbindliche curriculare Konzepte der Journalistenausbildung an den Hochschulen und im Volontariat, Ø die Intensivierung einer Selbstverständnisdebatte der Berufsverbände und der Verleger bzw. der Leitungsebene in den Medienkonzernen, Ø eigene Qualitäts-Kodizes für Einzelmedien (wie sie zum Beispiel von Ernst Elitz in der „Zeit“ vom 12.2.2004 gefordert wurden), Ø eine erhöhte Transparenz und verbesserte Diskurskultur in den Medienbetrieben im Umgang mit redaktionellen und ethischen Entscheidungen, Ø die Bereitschaft von Medien und Journalismus, einen öffentlichen und einen internen selbstkritischen Diskurs über die eigene Ethik und Qualität zu führen, Ø die Bereitschaft von Journalistengruppen, sich an Ethik-Diskursen über Initiativen und ‚best-practice’-Beispiele zu beteiligen, die Verbesserung der Kritik- und Korrekturkultur in den Medien, auch durch dieAusweitung medienkritischer Sendungen in Hörfunk und Fernsehen und die Intensivierung von Medien-Berichterstattung in den Print-Medien. Ein Journalismus- oder Medienkodex ist Grundlage dieser Aktivitäten. Um das zu gewährleisten sollte der Rat den Austausch mit den Gruppen suchen, die an der Erstellung journalistischer Produkte beteiligt sind, um einen dauerhaften und breit getragenen Diskurs über die ethischen Grundlagen des Journalismus zu initiieren. Über Ombudsleute und Mentoren in den Redaktionen könnten zum Beispiel der ethische Diskurs und die ethische Prüfung auf Basis des Journalismuskodex in die Redaktionen hineingetragen werden. Nicht jede Beschwerde müsste sofort vor dem Rat verhandelt werden, sondern auch direkt mit der Redaktion, die für eine Verfehlung verantwortlich gemacht wird.
Rügen sind ein Beitrag zum ethischen Diskurs. Die Durchsetzbarkeit eines solchen Journalismuskodex bleibt prekär. Über seine Verbindlichkeit sollte daher auch Einigkeit in Arbeitsverträgen, in Redaktionsstatuten oder auch in Rahmenverpflichtungen in den Mantelverträgen hergestellt werden. Ein in Gebotsform als Leitbild formulierter Journalismuskodex böte die Chance, zu derartigen Vereinbarungen zu kommen. Damit würde ein Vakuum in der journalistischen Praxis gefüllt. Dagegen führt die alte Debatte über materielle Sanktionen wie Geldstrafen im Falle einer Verfehlung in eine falsche Richtung . Wir plädieren dafür, das öffentliche Markieren von Überschreitungen des ethisch Zulässigen als Beitrag zum journalistischen Ethik-Diskurs zu begreifen. Dadurch kann die Stärkung der räsonierenden und kommunikativen Kritik gewährleistet werden. Kommunikative Verfehlungen des Journalismus können so in einem prüfenden Diskurs behandelt und möglicherweise ‚gerügt’ werden. In dem dadurch verursachten Glaubwürdigkeitsverlust für den Verantwortlichen liegt ein erhebliches und ausreichendes Sanktionspotential. Weiter reichende journalistische Verfehlungen sind Gegenstand ordentlicher gerichtlicher Verfahren.
Die materiellen Regeln des Kodex müssen in wichtigen Punkten präzisiert werden In der Formulierung eines Journalismuskodex liegt auch die Chance, Bereiche präziser herauszuarbeiten, die im bisherigen Pressekodex nicht ausreichend geregelt sind. Dazu gehören vor allem Ø Aufwertung der Recherche und Absicherung der Auskunftspflicht, Ø Notwendigkeit der Quellentransparenz und PR-Abgrenzung in der Berichterstattung und Ø Garantie des Informantenschutz. Das Ziel muss sein, die unzureichende Definition und Absicherung der genannten Punkte zu korrigieren und die geltenden Normen entsprechend zu präzisieren – stets mit dem Ziel, den gesellschaftlichen Auftrag des Journalismus zu sichern und Handlungssicherheit zu befördern. Bislang wurde dieses Vorhaben nicht verfolgt, weil die journalistischen Vertreter im Presserat einem Konflikt mit der Verleger-vertretern ausweichen wollten. Sowohl bei der Verbesserung der Recherche- Möglichkeiten als auch bei der Abgrenzung gegenüber der zunehmenden PR-Invasion werden die Interessen der Verleger tangiert. Auch die Absicherung der Auskunftspflicht von Behörden und ein garantierter Informantenschutz wirft massive Interessenkonflikte auf. Notwendig ist deshalb auch die Erweiterung der Vorschriften, die das journalistische Selbstverständnis zwischen Information und kritischer Einordnung betreffen. Dazu wären – so weit wie möglich und ohne die journalistische Freiheit einzuschränken – Normen der Angemessenheit in der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Berichterstattung zu formulieren und in den Kodex aufzunehmen. © netzwerk recherche e.V.
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